c. Musik

Musik vermittelt Stimmungen und kann einen Schauplatz passend untermalen. Die Hintergrundmusik im Café Imperial ist eine leicht rauschende Aufnahme von La Paloma in einem Stil à la Comedian Harmonists. Die Dialogaufnahme hatte schon ein kleines Hintergrundbrummen, so kam das überdeckende Rauschen nicht ungelegen. Außerdem passt es zu dem etwas muffigen Café mit seinem muffigen Kellner. Kommt es in einem Musikstück zu einem Höhepunkt oder setzt eine Pause ein, kann es zeitgleich auch in der Animation zu einen Höhepunkt oder einer Pause kommen. Als sich der Kellner des Café Imperial so sehr in psychopathische Rage getobt hat, dass er sich schließlich schwer atmend auf einem Tischchen abstützen muss, setzt in dem Musikstück eine Pause ein. In die Stille hinein ruft ein Gast nach dem Ober. Dieser richtet sich pflichtbewusst auf, um die Bestellung aufzunehmen. Die Normalität ist wieder hergestellt. Die Musik setzt wieder ein und lässt die Animation ausklingen. In The Robbery befindet sich der Protagonist kurz auf einer paradiesischen Insel. Im Hintergrund spielt eine Hawaii-Gitarre. Das Lied ist übrigens ebenfalls eine Version von La Paloma. Später tanzt die Hauptfigur zu russischer Musik. Als am Ende des Films alles gut zu sein scheint, schmettert eine Frauenstimme eine schwungvolle Variante von … La Paloma. Währenddessen wird im Takt der Musik der Abspann eingeblendet. Nachdem ich die Musik gewählt hatte, musste ich noch kleine Änderungen am Timing der Animation vornehmen, so dass das Ein- und Ausblenden des Textes auch wirklich auf den Rhythmus der Musik abgestimmt ist. Die Tanzschritte mussten auch an die Geschwindigkeit der russischen Melodie angepasst werden.

So gut Musik einem Film auch tut, einen Haken hat sie. Das Urheber- und Werknutzungsrecht. Wenn die Musik nicht von mir ist und die Animation auf irgendeine Weise öffentlich gezeigt werden soll, kann ich sie nicht kostenfrei verwenden. Urheberrechtsverletzungen sind nicht nur teuer, sie gelten auch als Straftat. Man sollte sich da besser nicht die Finger verbrennen. Es gibt nun sechs Möglichkeiten. Erstens: Ich verzichte auf Musik. Wenn Ich damit leben kann, ist das die einfachste Lösung. Zweitens: Ich verwende rechtefreie Musik. Die Tonträger sind zwar recht teuer, es treten aber nur einmalige Kosten auf. Danach darf man die Musik so oft man will frei verwenden. Drittens: Ich verwende Musik, die aufgrund ihres Alters nutzungsfrei geworden ist. Leider ist es schwierig, hier kompletten Durchblick zu haben. Soweit ich weiß hat die (böse) Musikindustrie ihre Tricks, um auch weiterhin an der Nutzung solcher Musikstücke zu profitieren. Außerdem sind die Regelungen von Land zu Land verschieden. Viertens: Ich mache die Musik selbst. Probleme gibt es, wenn ich das entweder nicht kann oder eine Symphonie von Wagnerschen Ausmaßen benötige. Fünftens: Ich lasse mir die Musik komponieren und erhalte die Nutzungsrechte. Wenn man keinen guten und zugleich musikalischen Freund hat, kostet das natürlich. Dafür bekommt man im Rahmen des Budgets genau das, was man will. Den russischen Tanz in The Robbery habe ich mir komponieren lassen. Glücklicherweise war das ein ausgesprochenes Spezialangebot. Vielen Dank, Markus! Sechstens: Ich bitte den Urheber oder den Inhaber des Werknutzungsrechtes darum, das Musikstück verwenden zu dürfen. Je unbekannter der Urheber oder je kleiner das Label, das die Werknutzungsrechte hat, desto größer sind in der Regel die Erfolgschancen. Ein paar Tipps zur Vorgehensweise: Schicke keine Email, sondern schreibe einen Brief. Sei nicht fordernd, sondern frage höflich nach. Gehe den Leuten nicht auf die Nerven, wenn Du nach einer Woche noch keine Antwort erhalten hast. Schicke den Film in einem Format mit, das sich jeder normale Mensch ansehen kann, also zum Beispiel auf VHS. Erwähne den Urheber und das Label im Abspann und weise im Brief darauf hin. Räume ihnen die Möglichkeit ein, im Abspanntext, der sie betrifft, Änderungen vorzunehmen. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob es sich um den Urheber oder den Inhaber des Werknutzungsrechts handelt, dann bitte um eine Kontaktadresse. Wenn es die Möglichkeit für beispielsweise einen Studententarif gibt, dann ist das besser als gar nichts. Es muss nicht gleich gratis sein, auch wenn das schön wäre. Das wichtigste ist, den Leuten entgegenzukommen, schließlich willst Du etwas von ihnen. Zuletzt: Erwarte nicht, dass der Plan aufgeht. Eine Absage ist eine Absage ist eine Absage. Es lohnt sich nicht, zu fragen, wenn Du den Film rein kommerziell verwenden willst. Warum solltest Du Geld damit verdienen während ein anderer für seine Bemühungen leer ausgeht?

In The Robbery habe ich zwei Versionen von La Paloma verwendet. Ich habe das Label mit dem Werknutzungsrecht auf beide Stücke auf die oben beschriebene Weise kontaktiert. Die Anfrage war erfolgreich und ich habe eine sehr freundliche Antwort von dem Label Trikont erhalten. Ich habe für die beiden Songs, wie sie in dem Film benutzt werden, eine kostenlose Verwendungserlaubnis bekommen, solange die Animation nicht kommerziell ausgewertet wird. »Also einfach benützen, wie es gefällt!« Vielen Dank!

 

Zuletzt müssen nur noch Bild und Ton zusammengeführt werden, um endlich am Ziel zu sein. »Das war´s?« »Ja. Das war´s. Herzlichen Glückwunsch!« Jetzt fehlt nur noch das Publikum, also zeig ihn schon her, Deinen Film!